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Kinderrechte im Überblick

Abbildung Kinderrechte Unicef

Kinderrechte im Überblick

Die besondere Rolle und Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen macht es nötig, ihre Rechte speziell festzuhalten. Das tut die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus 54 Artikeln und beruht auf vier Grundprinzipien:

- Das Recht auf Gleichbehandlung,
- das Recht auf Wahrung des Kindeswohl,
- das Recht auf Leben und Entwicklung und
- das Recht auf Anhörung und Parzipation.

Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention 1997 unterzeichnet.

Die wichtigsten Kinderrechte

- Recht, dass das Wohl des Kindes immer im Zentrum steht

- Recht auf Leben, Entwicklung und Gesundheit

- Recht auf sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung und Verfolgung

- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskiminerung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion

- Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit

- Recht auf Bildung und Ausbildung

- Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung und kulturelle Teilhabe

- Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

- Recht auf eine Familie, Fürsorge, ein sicheres Zuhause und Privatsphäre

- Recht auf Betreuung bei Behinderungen

Weitere Infos gibt es auf der Webseite von Unicef.