Die besondere Rolle und Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen macht es nötig, ihre Rechte speziell festzuhalten. Das tut die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus 54 Artikeln und beruht auf vier Grundprinzipien:
- Das Recht auf Gleichbehandlung,
- das Recht auf Wahrung des Kindeswohl,
- das Recht auf Leben und Entwicklung und
- das Recht auf Anhörung und Parzipation.
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention 1997 unterzeichnet.
- Recht, dass das Wohl des Kindes immer im Zentrum steht
- Recht auf Leben, Entwicklung und Gesundheit
- Recht auf sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung und Verfolgung
- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskiminerung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion
- Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
- Recht auf Bildung und Ausbildung
- Recht auf Freizeit, Spiel, Erholung und kulturelle Teilhabe
- Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
- Recht auf eine Familie, Fürsorge, ein sicheres Zuhause und Privatsphäre
- Recht auf Betreuung bei Behinderungen
Weitere Infos gibt es auf der Webseite von Unicef.